Als europäischer Staatsbürger erhalten Sie automatisch das Recht auf Daueraufenthalt in einem anderen europäischen Land, wenn Sie dort 5 Jahre lang ununterbrochen legal gelebt haben. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, die Ihnen das Recht bestätigt, dauerhaft und ohne Bedingungen im Land zu leben.
Die Daueraufenthaltsbescheinigung ist nicht obligatorisch. Sie ist nicht dasselbe wie die Meldebescheinigung, die in vielen Ländern vorgeschrieben ist. Die Daueraufenthaltsbescheinigung kann jedoch bei der Erledigung von Verwaltungsformalitäten hilfreich sein. Sie müssen den Behörden beispielsweise nicht mehr nachweisen, dass Sie einen Arbeitsplatz, ausreichende Lebensunterhaltsmöglichkeiten, eine Krankenversicherung usw. haben.
EUROPÄISCHE UNION
Die Europäische Union (EU) ist eine politische und wirtschaftliche Union mit 27 Mitgliedsstaaten, die überwiegend in Europa angesiedelt sind. Die Politik der EU zielt darauf ab, den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb des Binnenmarkts zu gewährleisten.
Die EU und die Unionsbürgerschaft wurden mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 geschaffen. Jeder EU-Staatsbürger kann in den 27 Ländern der Europäischen Union leben, studieren und arbeiten.
Von allen europäischen Ländern mit Staatsbürgerschaftsprogrammen durch Investitionen sind Montenegro und Moldawien nicht Teil der Europäischen Union, aber sie sind Teil des Schengen-Raums.